Das Porsche Hinweisgebersystem

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Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei Porsche Consulting oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu erfahren und dieses zu unterbinden. Im Hinweisgebersystem von Porsche werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet.

Eine wichtige Säule des Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Mitarbeiter*innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Porsche Consulting bietet hierzu auch Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation. Darüber hinaus toleriert Porsche Consulting keine Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Porsche Consulting beitragen. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.

Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?

Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung an das Porsche Hinweisgebersystem wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Daher bitten wir Sie, auch bei einer anonymen Hinweisabgabe eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen. 

Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet.

Eine Meldung an das Hinweisgebersystem abgeben

Das Porsche Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu melden.

Telefon

Sie können uns jederzeit telefonisch eine Nachricht hinterlassen. Nach der Eingabe der Telefonnummer (die für das Land gilt, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den dazugehörigen Organisationscode einzugeben. Danach können Sie Ihre Meldung als Sprachnachricht abgeben. Das Porsche Hinweisgebersystem erhält davon lediglich eine Abschrift. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen des Porsche Hinweisgebersystems zu hören.

Wählen Sie eine Telefonnummer aus dieser Liste für Ihr Land oder Ihre Region und halten Sie den entsprechenden Organisationscode 122270 bereit.

Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise über Telefon abgeben können, finden Sie hier 

Online Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in mehr als 65 Sprachen mit dem Hinweisgebersystem von Porsche in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt und bietet die Möglichkeit, Hinweise auch anonym abzugeben.

Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise online abgeben können, finden Sie hier 

Ombudsleute

Externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) beraten zum Hinweisgebersystem und stellen sicher, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Hinweisgebersystem von Porsche weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/ 

E-Mail

Sie erreichen das Hinweisgebersystem von Porsche per E-Mail über die folgende Adresse:

hinweisgeberstelle@porsche.de

Postanschrift / Persönlich

Postanschrift:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
GR - Recht und Compliance
Hinweisgeberstelle
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart, Deutschland

Persönlich:

Falls Sie einen persönlichen Termin wünschen, senden Sie uns zur Terminvereinbarung vorab eine Email an
hinweisgeberstelle@porsche.de.

Benötigen Sie einen lokalen Ansprechpartner?

Daneben kann die lokale Compliance-Abteilung zu Themen in Bezug zum Hinweisgebersystem angesprochen werden über compliance@porsche-consulting.com.

Datenschutzinformationen

Die Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem finden Sie nachfolgend (Datenschutzhinweis Hinweisgebersystem):

Datenschutzinformationen Compliance und interne Ermittlungen 
Datenschutzinformationen Hinweisgebersystem
Datenschutzinformationen Hinweisgebersystem Allgemein

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